Am Sonntag, dem 02.04.2017, dürfen die Geschäfte in Düsseldorf – Stadtmitte und Altstadt – nicht geöffnet sein. Dies hat das VG Düsseldorf auf Antrag der Gewerkschaft ver.di durch eine einstweilige Anordnung vom 20.03.2017, die den Beteiligten am 21.03.2017 zugestellt worden ist, vorläufig festgestellt und die entsprechende Verordnung der Landeshauptstadt vom 15.02.2017 beanstandet. Den Rest des Beitrags lesen




