Die 3. Kammer hat auf Antrag der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di vorläufig festgestellt, dass die Verkaufsstellen in Euskirchen am 02.09.2018 nicht geöffnet werden dürfen. Zur Begründung hat die Kammer ausgeführt: Den Rest des Beitrags lesen »

Die 3. Kammer hat auf Antrag der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di vorläufig festgestellt, dass die Verkaufsstellen in Euskirchen am 02.09.2018 nicht geöffnet werden dürfen. Zur Begründung hat die Kammer ausgeführt: Den Rest des Beitrags lesen »