Am Sonntag, dem 07.05.2017, dürfen die Geschäfte in Iserlohn (ohne den Stadtteil Letmathe) nicht geöffnet sein. Dies hat die 1. Kammer des VG Arnsberg auf Antrag der Gewerkschaft ver.di mit Beschluss vom 04.05.2017 im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig festgestellt. Den Rest des Beitrags lesen




