HessVGH: Niqab-Verbot für Fahrzeugführerin bestätigt

Der 10. Senat des HessVGH hat ein Urteil des VG Darmstadt bestätigt, wonach bei dem Führen eines Kraftfahrzeugs ohne eine hierfür vorliegende Ausnahmegenehmigung keine Gesichtsvollverschleierung in Form eines Niqabs getragen werden darf. Den Rest des Beitrags lesen »

OVG Berlin-Brandenburg: Kein Gesichtsschleier (Niqab) am Steuer

Frauen muslimischen Glaubens haben keinen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung für das Führen eines Kraftfahrzeugs mit einem Gesichtsschleier (Niqab). Das OVG Berlin-Brandenburg hat eine entsprechende Entscheidung des VG Berlin bestätigt. Den Rest des Beitrags lesen »

VG Schleswig: Keine Ausnahmegenehmigung für Betrieb von Automatenkiosken an Sonntagen erforderlich

Automatenkioske fallen nicht unter das Ladenöffnungszeitengesetz. Das hat das VG Schleswig in zwei Eilverfahren beschlossen. Den Rest des Beitrags lesen »

VG Berlin: Kein Gesichtsschleier (Niqab) am Steuer

Eine Frau muslimischen Glaubens ist vor dem VG Berlin mit einer Klage gescheitert, mit der sie eine Ausnahmegenehmigung für das Führen eines Kraftfahrzeugs mit einem Gesichtsschleier erstreiten wollte. Den Rest des Beitrags lesen »

OVG Rheinland-Pfalz: Keine Befreiung vom Verhüllungsverbot im Straßenverkehr zum Tragen eines Gesichtsschleiers (Niqab)

Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz hat den Antrag einer Muslimin, ihr eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot der Straßenverkehrsordnung zum Tragen eines Gesichtsschleiers (Niqab) beim Autofahren zu erteilen, zu Recht abgelehnt. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz, das damit das vorangegangene Urteil des VG Neustadt bestätigte. Den Rest des Beitrags lesen »

VG Neustadt: Kein Anspruch auf Befreiung vom Verhüllungsverbot im Straßenverkehr zum Tragen eines Gesichtsschleiers (Niqab)

Das VG Neustadt an der Weinstraße hat die Klage einer Muslimin auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot der Straßenverkehrsordnung zum Tragen eines Gesichtsschleiers (Niqab) beim Autofahren als unbegründet abgewiesen. Im Gegensatz zu einem aus religiösen Gründen getragenen Kopftuch (Hijab) verhüllt ein sog. Niqab nicht nur die Haare sowie ggf. den Hals-, Schulter und Brustbereich, sondern auch das Gesicht mit Ausnahme der Augenpartie. Den Rest des Beitrags lesen »