Nach dem Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungszeiten dürfen Läden außerhalb der gesetzlich vorgesehen Öffnungszeiten bzw. ohne Sondergenehmigung nichts verkaufen. Etwas anderes kann bei einer Ausnahmegenehmigung gelten, etwa an einem verkaufsoffenen Sonntag im Advent. Nach einer Entscheidung des Bußgeldsenats des OLG Oldenburg ist aber zwischen „Verkauf“ und „Angebot“ durchaus zu unterscheiden. Den Rest des Beitrags lesen »




