Der 5. Strafsenat des OLG Stuttgart verkündete unter dem Vorsitz von Herbert Anderer sein Urteil in einem Staatsschutzverfahren gegen einen mittlerweile 62 Jahre alten Angeklagten, der sich in der Zeit von 2013 bis 2016 am Betrieb einer rechtsradikalen Internetseite beteiligt hatte, auf der auch volksverhetzende Inhalte veröffentlicht wurden. Der Angeklagte wurde wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung und Volksverhetzung in mehreren Fällen zu der Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Den Rest des Beitrags lesen »




