BVerwG: Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen nach werktäglichem Ladenschluss um 24.00 Uhr unzulässig

Das BVerwG hat klargestellt, dass es gegen Verfassungsrecht verstößt, wenn Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, um nach Ladenschluss am vorausgegangenen Werktag um 24.00 Uhr noch anwesende Kunden zu bedienen oder Abwicklungsarbeiten vorzunehmen. Den Rest des Beitrags lesen »

OVG Berlin-Brandenburg: Supermärkte dürfen vor Sonn- und Feiertagen nicht bis 24.00 Uhr geöffnet haben

Das OVG Berlin Brandenburg hat entschieden, dass Ladenöffnungszeiten von Supermärkten an Samstagen und vor Feiertagen so zu gestalten sind, dass Kundenbedienung und notwendige Tagesabschlussarbeiten bis 24.00 Uhr erledigt sind. Damit hat es die Berufung einer u.a. in Berlin tätigen Supermarktkette zurückgewiesen, die sich gegen eine entsprechende Maßgabe des Berliner Landesamtes für Arbeitsschutz gewandt hatte, und das erstinstanzliche Urteil des VG Berlin bestätigt. Den Rest des Beitrags lesen »