Bundestag: Antisemitismus im Sport

„Antisemitische Straftaten im Breitensport“ werden im Rahmen der PMK allgemein registriert. Das bedeutet, dass sie in den Fallzahlen PMK insgesamt enthalten sind, jedoch nicht trennscharf dargestellt werden können. Das geht aus der Antwort (BT-Dr 21/4213) der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (BT-Dr 21/3876) der Fraktion „Bündnis90/Die Grünen“ mit dem Titel „Antisemitismus im Sport – Bekämpfung, Prävention und Verantwortung auf allen Ebenen“ hervor.

Hintergrund, heißt es in der Regierungsantwort, sei, dass es für Straftaten in diesem Zusammenhang bzw. mit dieser konkreten Motivlage keine bundesweite Begrifflichkeit gebe. Aus diesem Grund sei ist eine automatisierte Fallzahlendarstellung diese Straftaten nicht möglich.

heute im bundestag Nr. 141 v. 26.02.2026

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