Bundestag: Hohe abstrakte Gefährdung jüdischer Einrichtungen

Jüdische und israelische Einrichtungen unterliegen nach Angaben der Bundesregierung in Deutschland einer hohen besonderen (abstrakten) Gefährdung. Möglichen Gefährdungshinweisen gingen die Sicherheitsbehörden mit Nachdruck nach, heißt es in der Antwort (BT-Dr 21/3281) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Dr 21/3009) der Linksfraktion.

Nach dem 07.10.2023 (Angriff der Terrororganisation Hamas auf Israel) hätten die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder die Vorkehrungen zum Schutz von Juden sowie von jüdischen und israelischen Einrichtungen in Deutschland an die Lage angepasst und, soweit erforderlich, weiter verstärkt.

Die Bundesregierung finanziert den Angaben zufolge zusätzliche bauliche und technische Sicherungen an jüdischen Einrichtungen. Diese Sondermittel des Bundes i.H.v. € 22,– Mio. seien 2020 als Konsequenz eines Anschlags auf die Synagoge von Halle an der Saale zur Verfügung gestellt.

Der Zentralrat der Juden in Deutschland steuere die Verteilung der Mittel innerhalb der jüdischen Gemeinschaft in enger Abstimmung mit den Sicherheitsbehörden. Die Sondermittel des Bundes ergänzten die umfangreichen Initiativen der Länder zur Sicherung jüdischer Einrichtungen.

heute im bundestag Nr. 726 v. 29.12.2025

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