Bundestag: Aufarbeitung von Gewalt gegen Drusen und Alawiten in Syrien

Zu den Gewaltausbrüchen im März an der Westküste Syriens und im Juli im syrischen Gouvernement Suweida gegen die Minderheit der Alawiten beziehungsweise Drusen nimmt die Bundesregierung in der Antwort (BT-Dr 21/2956) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ (BT-Dr 21/2476) Stellung. Wie es darin heißt, habe die syrische Übergangsregierung unmittelbar reagiert und erste Verantwortliche verhaftet. „So berichtete die nationale Untersuchungskommission am 22.07.2025, dass sie 298 mutmaßliche Täter mit Verbindungen zu den Sicherheitskräften der Regierung sowie 265 mutmaßliche Täter mit Verbindungen zum ehemaligen Assad-Regime identifiziert und der Justiz zugeführt habe.“ Auch zu den Gewaltausbrüchen in Suweida liefen zurzeit die Untersuchungen.

Die Bundesregierung mache gegenüber der Übergangsregierung regelmäßig deutlich, dass für einen inklusiven Transitionsprozess die Beteiligung aller Gruppen der syrischen Gesellschaft unerlässlich ist. Es sei von zentraler Bedeutung für die Stabilität Syriens, dass das staatliche Gewaltmonopol allein bei den syrischen Sicherheitsbehörden liegt und dass sich diese an menschenrechtliche Standards halten. „Die Bundesregierung begrüßt diesbezüglich die Verhandlungen der syrischen Regierung mit den im Land verbliebenen Milizen, die u.a. zur Etablierung eines landesweiten Gewaltmonopols führen sollen, und prüft aktuell, ob und, wenn ja, wie sie die syrische Regierung durch ein Engagement im Bereich ‚Sicherheitssektorreform‘ und ‚Disarmament, Demobilization, Reintegration‘ unterstützen kann.“

heute im bundestag Nr. 691 v. 10.12.2025

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