Der 5. Strafsenat des OLG Düsseldorf hat unter Leitung des Vorsitzenden Richters am OLG Winfried van der Grinten den 32-jährigen irakischen Staatsangehörigen Omer A S wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt und die Fortdauer der Untersuchungshaft beschlossen.
Nach den Feststellungen des Senats identifizierte sich der damals im Irak lebende Angeklagte spätestens im Frühjahr 2016 mit den Zielen der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS). Nach einer militärischen und religiös-ideologischen Ausbildung durch den IS und Ablegen eines Treueeides war der Angeklagte jedenfalls zwischen Mai 2016 und Oktober 2017 als Kämpfer in militärischen Einheiten des IS im Raum Kirkuk tätig. Dabei unterwarf er sich bewusst den herrschenden Organisations- und Befehlsstrukturen sowie dem Willen des IS.
Ausgangspunkt der Ermittlungen war eine Erkenntnismitteilung US-amerikanischer Behörden. Der Tatnachweis erfolgte u.a. durch vom IS angefertigte Mitgliederlisten, die das Bundeskriminalamt beigebracht hat.
Bei der Strafzumessung hat der Senat zu Gunsten des Angeklagten u.a. berücksichtigt, dass er nicht vorbestraft ist, seit der Tat etwa acht Jahre verstrichen sind und er sich vom IS gelöst hat. Hingegen fiel zu seinen Lasten ins Gewicht, dass er sich für eine Vereinigung betätigt hat, die auf Grund ihrer Größe und ihres brutalen Vorgehens als besonders gefährlich anzusehen ist.
In den Schlussvorträgen hatte die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf die Verhängung einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten gefordert. Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und die Generalstaatsanwaltschaft können gegen das Urteil Revision zum BGH binnen einer Frist von einer Woche ab Urteilsverkündung einlegen. (OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.11.2025 – III-5 St 4/25)
Pressemitteilung des OLG Düsseldorf Nr. 44 v. 17.11.2025





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