Es soll einem Richter bei … einem peinlichen Verhör zuweilen schon widerfahren sein, daß er, gefangengenommen von der Schönheit des Angeklagten, das Verhör unterbrochen und sich außerstande gesehen hat, es fortzusetzen.
(Sören Kierkegaard, Entweder – Oder, Teil I, 1988, S. 218)





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