OLG Düsseldorf: Urteil in dem Staatsschutzverfahren wegen der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS)

Der 5. Strafsenat des OLG Düsseldorf hat unter Leitung des Vorsitzenden Richters am OLG Winfried van der Grinten den 32-jährigen irakischen Staatsangehörigen Hazem A-B wegen der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt und Haftfortdauer angeordnet.

Der Angeklagte war nach den Feststellungen des Senats zwischen Juni 2014 und Mai 2017 für den IS im Irak als Mitglied tätig. Während dieser Zeit war er verschiedenen Kampfeinheiten der Vereinigung als Kämpfer zugewiesen und wurde für seine Einsätze von der Organisation vergütet. Er wurde im Bereich seiner Heimatstadt Mossul eingesetzt. Zeitweise war er in einer Spezialeinheit tätig, die mit Sprengstoffgürteln ausgestattet für den Kampf an vorderster Front vorgesehen war.

Im Rahmen der Strafzumessung hat der Senat zu Gunsten des Angeklagten u.a. den Zeitablauf seit dem Tatgeschehen, in dem der Angeklagte sich straffrei geführt hat, sowie die erlittene Untersuchungshaft berücksichtigt. Zu seinen Lasten fielen die Dauer seiner Mitgliedschaft im IS von rund drei Jahren, sein Einsatz u.a. als sog. Inghimasi und die auf Grund ihrer Größe und ihres brutalen Vorgehens besondere Gefährlichkeit der Vereinigung ins Gewicht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und der Generalbundesanwalt können dagegen Revision zum BGHeinlegen. (OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.05.2025 – III-5 St 1/25)

Pressemitteilung des OLG Düsseldorf Nr. 21 v. 22.05.2025

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