OVG Nordrhein-Westfalen: Eilantrag gegen das Verbot des Vereins „Palästina Solidarität Duisburg“ (PSDU) erfolglos

Das OVG Nordrhein-Westfalen hat den Eilantrag des Vereins „PSDU“, das Verbot des Vereins durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen vorläufig auszusetzen, abgelehnt.

Mit Verbotsverfügung vom 18.03.2024 stellte das Ministerium unter Anordnung der sofortigen Vollziehung fest, dass der Verein „PSDU“ sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung richte, deshalb verboten sei und aufgelöst werde. Der dagegen gerichtete Eilantrag des Vereins „PSDU“, die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen die Verbotsverfügung wiederherzustellen, hatte beim erstinstanzlich zuständigen OVG keinen Erfolg.

Zur Begründung hat der 5. Senat im Wesentlichen ausgeführt: Nach der Prüfung im Eilverfahren trifft die Annahme des Ministeriums zu, dass der Verein sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, indem er kontinuierlich gegen den Staat Israel hetzt und damit Hass und Gewalt in das Verhältnis von Israelis und Palästinensern hineinträgt. Eine Gesamtbetrachtung der in der angefochtenen Verbotsverfügung aufgeführten Indizien belegt, dass der Verein sich nicht, wie er vorträgt, für ein friedliches Zusammenleben der Völker einsetzt und lediglich die gewaltsamen Zustände, Kriegs- und Menschenrechtsverletzungen etc. kritisiert sowie vom Völkerrecht gedeckte Positionen vertritt. In der Verbotsverfügung wird ihm auch nachgewiesen, dass er konkrete Gewalthandlungen, die nicht vom Völkerrecht gedeckt sind, gebilligt hat.

Diese Einschätzung ergibt sich bereits daraus, dass der Verein die Hamas unterstützt, die ihrerseits durch Ausübung von Gewalt das friedliche Miteinander der Völker beeinträchtigt. Die Hamas ist von der EU als terroristische Vereinigung gelistet, und das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat mit Verfügung vom 02.11.2023 ein Betätigungsverbot gegenüber der Hamas erlassen, weil ihre Tätigkeit in Deutschland Strafgesetzen zuwiderläuft und sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet. Der Verein „PSDU“ sympathisiert und solidarisiert sich mit den Angriffen der Hamas. Er unterstützt diese terroristische Vereinigung, indem er sie und die von ihr verübten völkerrechtswidrigen Angriffe verherrlicht, propagiert und legitimiert. Darüber hinaus verneint der Verein das Existenzrecht des Staates Israel und ruft zu seiner gewaltsamen Beseitigung auf.

Erweist sich die Verbotsverfügung schon deshalb als rechtmäßig, kommt es auf die weiteren von dem Ministerium in der Verbotsverfügung angeführten Gründe und die entsprechenden Einwände des Vereins nicht an.

Der Beschluss ist unanfechtbar. (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 15.11.2024 – 5 B 558/24)

Pressemitteilung des OVG Nordrhein-Westfalen v. 15.11.2024

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