Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des BGH hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des LG Görlitz – Außenkammern Bautzen – verworfen. Mit der angefochtenen Entscheidung hat das LG den Angeklagten am 27.02.2024 wegen schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. Das Urteil des LG ist damit rechtskräftig.
Nach den Feststellungen des LG setzte der Angeklagte, der einen erheblichen Hass auf die örtliche Kirchengemeinde, insbesondere auf den Pfarrer, entwickelt hatte, in den frühen Morgenstunden des 04.08.2023 einen Nebenraum (Loge) der Stadtkirche in Großröhrsdorf mittels Benzins in Brand. Das Feuer breitete sich nach einer Detonation im Altarbereich aus, ergriff den Dachstuhl und das gesamte Gebäudeinnere, welches bis auf die Grundmauern vollständig abbrannte. Zudem brach die Kirchturmspitze ein. Die Kirche war in den Jahren 2012 bis 2018 mit Fördermitteln aufwendig saniert worden. Es entstand ein Sachschaden von etwa € 35 Mio.
Die Überprüfung des Urteils auf die Revision des Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. (BGH, Beschl. v. 08.10.2024 – 5 StR 364/24)
Pressemitteilung des BGH Nr. 202 v. 17.10.2024





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