Der Bundesregierung sind keine Fälle von Angehörigen von inhaftierten Mitgliedern des „Islamischen Staates“ (IS) mit Deutschlandbezug bekannt, die sich in Haftanstalten in Nordost-Syrien befinden. Das geht aus ihrer Antwort (BT-Dr 20/11365) auf eine Kleine Anfrage (BT-Dr 20/10949) der Gruppe „Die Linke“ hervor.
Wie es darin weiter heißt, habe die Bundesregierung keine inhaftierten deutschen IS-Anhängerinnen und -Anhänger nach Deutschland zurückgeholt. „Jedoch wurden in sieben aufwändigen Operationen insgesamt 27 deutsche Frauen, 80 Kinder und ein Heranwachsender aus Lagern in Nordost-Syrien zurückgeholt.“
Keine öffentlichen Angaben macht die Bundesregierung zu den derzeitigen Aktivitäten des „Islamischen Staates“ in Nord- und Ostsyrien und zu ihrer Einschätzung einer Gefahr des Wiederauflebens der Terrororganisation im Irak und Syrien. Informationen dazu hat sie mit dem VS-Grad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.
heute im bundestag Nr. 342 v. 23.05.2024





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