LG Leipzig: Vorläufige Verfahrenseinstellung im Fall Gil Ofarim

In der Hauptverhandlung vom 28.11.2023 hat die 6. Strafkammer des LG Leipzig das Strafverfahren gegen Gil Ofarim unter einer Geldauflage vorläufig eingestellt. Vorausgegangen waren ein Geständnis und eine Entschuldigung des Angeklagten. Er hat mit einer kurzen Erklärung den Sachverhalt so eingeräumt hat, wie die Staatsanwaltschaft ihn angeklagt hatte. Seine Entschuldigung hat der im Verfahren als Nebenkläger auftretende Hotelmanager W akzeptiert.

Zur Begründung der Verfahrenseinstellung hat die Strafkammer ausgeführt, dass es in dem Prozess vor allem um die zuverlässige Feststellung des Sachverhalts ging. Auf Grund der Aussage der neutralen Zeugin K, der Videoaufnahmen und des Gutachtens stehe dieser fest und sei von dem Angeklagten auch glaubhaft eingeräumt worden. Damit seien alle Zweifel und Spekulationen in dieser Sache endgültig beseitigt.

Durch die Entschuldigung des Angeklagten sei der Hotelmanager zudem wirkungsvoller rehabilitiert worden, als es durch ein Urteil möglich gewesen wäre. Das Gericht hat zudem berücksichtigt, dass auch der Angeklagte im Zusammenhang mit dem Geschehen erhebliche Nachteile erlitten hat.

In seinem Schlusswort wies der Vorsitzende darauf hin, dass der Angeklagte mit seiner Entschuldigung den guten Ruf des Hotelmanagers wiederhergestellt habe und so seinen eigenen wiedererlangen könne. Die Einstellung des Verfahrens ermöglicht ihm jetzt einen befreiten Neustart.

Leistet der Angeklagte innerhalb von sechs Monaten die Geldauflage von insgesamt € 10.000,– zu Gunsten der Jüdischen Gemeinde zu Leipzig und dem Trägerverein des Hauses der Wannseekonferenz, wird das Verfahren nach § 153a StPO endgültig eingestellt. (LG Leipzig, Beschl. v. 28.11.2023 – 6 KLs 607 Js 56884/21)

Medieninformation des LG Leipzig v. 28.11.2023

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