Der Bundesrat hat in seiner 1038. Sitzung am 24.11.2023 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 19.10.2023 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gem. Art. 77 Abs. GG nicht zu stellen.

Der Bundesrat hat in seiner 1038. Sitzung am 24.11.2023 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 19.10.2023 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gem. Art. 77 Abs. GG nicht zu stellen.
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