HessVGH: Kundgebung „Krieg beenden, Waffenstillstand in Palästina/Israel“ darf stattfinden

Der 2. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (HessVGH) hat entschieden, dass die Versammlung „Krieg beenden, Waffenstillstand in Palästina/Israel“ in Frankfurt a.M. stattfinden darf.

Mit Verfügung vom 23.11.2023 hatte die Stadt Frankfurt a.M. dem Antragsteller und zugleich Anmelder der Versammlung die für diesen Tag zwischen 14.30 und 19.00 Uhr geplante Kundgebung „Krieg beenden, Waffenstillstand in Palästina/Israel“ verboten. Dagegen wehrte sich der Antragsteller mit einem gerichtlichen Eilantrag, dem das VG Frankfurt a.M. stattgab.

Der 2. Senat des HessVGH hat diese Entscheidung nunmehr bestätigt und damit die Beschwerde der Stadt Frankfurt a.M. zurückgewiesen. Die Versammlung kann daher wie geplant stattfinden.

Zur Begründung führt der Senat aus, dass die Stadt keine Umstände hinreichend plausibel dargelegt habe, die eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit auf der geplanten Versammlung befürchten ließen. Die Prognose der Stadt beruhe weitgehend auf bloßen Verdachtsmomenten und Vermutungen. Eventuellen Gefährdungshandlungen könne überdies durch Auflagen begegnet werden. Die Veranstalter hätten selbst angeboten, die geplanten Redebeiträge vor der Versammlung vorzulegen, so dass diese auf strafbaren Inhalt hätten überprüft werden können. Es obliege der Versammlungsbehörde, auf dieses Angebot einzugehen. Ferner hätte in diesem Fall zur Auflage gemacht werden können, Redebeiträge, Parolen und Plakate, die nicht in deutscher Sprache verfasst seien, ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Der Beschluss ist im verwaltungsgerichtlichen Instanzenzug nicht anfechtbar. (HessVGH, Beschl. v. 23.11.2023 – 2 B 1662/23)


Pressemitteilung des HessVGH Nr. 23 v. 23.11.2023

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