VGH Baden-Württemberg: Kein Anspruch auf ungeschwärzte Informationen der Akten des Kultusministeriums betreffend die Israelitische Religionsgemeinschaft Baden

Der 10. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) hat im Anschluss an die mündliche Verhandlung vom 08.11.2023 die Berufung des Klägers zurückgewiesen, der Zugang zu Akten des Kultusministeriums ohne die Schwärzung von Informationen über interne Vorgänge bei der zum Verfahren beigeladenen Israelitischen Religionsgemeinschaft Baden und deren Baden-Badener Gemeinde erreichen wollte.

Das VG Karlsruhe hatte seine diesbezügliche Klage mit Urteil vom 24.11.2021 (6 K 192/19) abgewiesen, da dem auf das Landesinformationsfreiheitsgesetz gestützten Informationsbegehren das verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften entgegenstehe (Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV).

Der VGH hat den Beteiligten den Tenor des ergangenen Urteils mitgeteilt. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor.

Die Revision zum BVerwG hat der 10. Senat nicht zugelassen. Der Kläger kann binnen eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils Nichtzulassungsbeschwerde zum BVerwG erheben. (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 09.11.2023 –10 S 916/22)

Pressemitteilung des VGH Baden-Württemberg v. 09.11.2023

Hinterlasse einen Kommentar