Von Dr. Georg Neureither, Heidelberg
Für jetzt bleiben Schutzbereich, Eingriff, Rechtfertigung diese drei: doch am schwierigsten unter ihnen ist der Eingriff.
Anmerkung der Redaktion
Dr. Georg Neureither ist Gründer und Inhaber der Internetseiten „Religion – Weltanschauung – Recht [ RWR ]“ und „Kunst und Wissenschaft“. Außerdem ist er Lehrbeauftragter für Staatskirchenrecht und Kirchenrecht an der Universität Heidelberg.






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