Der 5. Strafsenat des OLG Celle verhandelt ab Oktober 2023 die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Celle gegen den 38-jährigen Kamal Christoph S. aus dem Raum Hildesheim. Die Generalstaatsanwaltschaft legt dem Angeklagten die Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung (§ 129a Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) in Tateinheit mit einem Vergehen nach dem Außenwirtschaftsgesetz in Gestalt eines Verstoßes gegen ein von den Europäischen Gemeinschaften zur Durchsetzung beschlossener wirtschaftlicher Sanktionsmaßnahmen gegen den „IS“ verhängtes Bereitstellungsverbot (§ 18 Abs. 1 Nr. 1a AWG) zur Last.
Der Angeklagte soll Gründungsmitglied des inzwischen verbotenen Vereins „Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim e.V.“ (DIK Hildesheim) gewesen sein. Er soll seinen besten Freund Dominic W. in Syrien im Jahr 2016 mit einem Geldbetrag i.H.v. € 300,– unterstützt haben. Zu diesem Zweck habe er € 400,– an Mittelsmänner gezahlt. Dominic W. soll sich 2014/2015 in Syrien dem „Islamischen Staat“ angeschlossen haben und dort als „Kämpfer“ eingesetzt worden sein.
Für die Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor, für einen dem Anklagevorwurf entsprechenden Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. (5 StS 2/22)
Pressemitteilung des OLG Celle v. 23.08.2023





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