Jemanden überleben, den man so liebte, …, jemanden überleben, der einem auf Tod und Leben nahestand, das ist eine der heimlichen, nicht festzumachenden Straftaten des Lebens. Die Gesetzesbücher kennen sie nicht.
Aufgelesen in: Sándor Marái, Die Glut, 4. Aufl. 1999, S. 215.





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