Die Fraktion „Die Linke“ will wissen, „von wie vielen deutschen Anti-IS-Kämpfern in Syrien und dem Irak“ die Bundesregierung ausgeht und wie viele nach Kenntnis der Bundesregierung bis Anfang August dieses Jahres zurückgekehrt sind. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (BT-Dr 18/13302) danach, in wie vielen Fällen und auf Grund welcher Straftatbestände es nach Kenntnis der Bundesregierung staatsanwaltschaftliche Ermittlungen oder angeordnete Untersuchungshaft gegen Menschen aus Deutschland gibt, „die sich dem Kampf gegen den IS in Syrien oder dem Irak angeschlossen haben“. Ferner fragt sie u.a., inwiefern der Bundesnachrichtendienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz „nachrichtendienstliche Mittel gegen nach Deutschland zurückgekehrte Anti-IS-Kämpferinnen und -Kämpfer“ einsetzen.
heute im bundestag Nr. 469 v. 17.08.2017





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