Mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, Grünen und Piraten bei Ablehnung durch die FDP-Fraktion hat der Landtag in zweiter Lesung das Gesetz zur Sicherung von Schullaufbahnen und zur Weiterentwicklung des Schulrechts verabschiedet.
Das Gesetz berücksichtigt u.a. das Urteil des BVerfG, nach dem ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen nicht vereinbar ist mit deren Glaubens- und Bekenntnisfreiheit. § 57 Abs. 4 und 6 SchulG NW wurden daher aufgehoben (LT-Dr 16/8441).
Landtag Nordrhein-Westfalen v. 25.06.2015





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