Bei einem Thema mit Variationen sind die Variationen bekanntlich wichtiger als das Thema. Das Thema „Loyalitätsobliegenheiten kirchlicher Arbeitnehmer“ ist nicht neu. Die Leitentscheidung des BVerfG hierzu stammt aus dem Jahr 1985. Im Oktober 2014 hat das Gericht in einem umfangreichen Beschluss hieran angeknüpft. Dieser sog. Chefarztfall bestätigt und vertieft die bisherige Rechtsprechung, enthält aber auch bemerkenswerte neue Akzente, weshalb ein näherer Blick auf die Entscheidung lohnt.





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