Auch am diesjährigen Muttertag, dem 10.05.2015, wird der Verkauf von Blumen für vier Stunden (von 9 bis 13 Uhr) genehmigt. Floristen können somit, wie in den letzten Jahren, an diesem Sonntag bis zu vier Stunden öffnen.
Dazu hat das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration eine Allgemeinverfügung erlassen, die heute im Bayerischen Staatsanzeiger veröffentlicht wurde.
Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Nr. 72 v. 27.03.2015





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