Der Bundesrat hat in seiner 925. Sitzung am 19.09.2014 beschlossen, zu dem vom Bundestag am 03.07.2014 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gem. Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen, also nicht den Vermittlungsausschuss anzurufen (BR-Dr 381/14).
Bundesrat v. 19.09.2014
Anmerkung der Redaktion
Hier finden Sie Inhalt und Verfahren des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens.





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