Bundestag: Innenausschuss tagt zum Meldewesen

Das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens vom 03.05.2013 soll nach dem Willen der Bundesregierung noch vor seinem Inkrafttreten Anfang Mai 2015 aktualisiert werden. Mit dem Inkrafttreten am 01.05.2015 seien zeitgleich Folgeregelungen des Bundes und der Länder erforderlich, heißt es in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Dr 18/1284), der am Dienstag, 24.06.2014, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses ist.

Die Sitzung unter Vorsitz von Wolfgang Bosbach (CDU/CSU) beginnt um 7.45 Uhr im Sitzungssaal 4.600 des Berliner Paul-Löbe-Hauses.

Vier Sachverständige nehmen Stellung

Vier Sachverständige sollen sich zur geplanten Änderung äußern. Unter anderem ist vorgesehen, die Ermächtigungsgrundlagen im Bundesmeldegesetz früher in Kraft treten zu lassen als das übrige Gesetz.

Ferner sollen aufgrund einer Änderung des Einkommensteuergesetzes Daten und deren Übermittlung zur steuerlichen Gleichstellung von Ehen und Lebenspartnerschaften angepasst werden.

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Manfred Bruns, Bundesanwalt beim BGH a.D., Karlsruhe
  • Alexander Dix, Berliner Beauftragter für Datenschutz und das Informationsfreiheitsgesetz
  • Dr. Ansgar Hense, Direktor des Instituts für Staatskirchenrecht, Institut für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands, Bonn
  • Prälat Karl Jüsten, Kommissariat der Deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin

Textarchiv des Bundestags v. 18.06.2014

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