Baden-Württemberg: Reformationstag soll 2017 ein gesetzlicher Feiertag werden – Kabinett gibt Entwurf zur Anhörung frei

„Zum Gedenken an Martin Luthers Thesenanschlag an die Tür der Schlosskirche zu Wittenberg vor 500 Jahren wollen wir den Reformationstag am 31.10.2017 zum gesetzlichen Feiertag erheben. Darüber gibt es einen bundesweiten Konsens nicht nur unter evangelischen Christen. Schließlich hat die Reformation auch unsere Kultur und Gesellschaft geprägt.“ Das sagte Innenminister Reinhold Gall am Dienstag, 13.05.2014, nachdem das Kabinett eine entsprechende Änderung des Sonn- und Feiertagsgesetzes zur Anhörung freigegeben hatte.

Er wies darauf hin, dass die sich die Regierungschefs der Länder in der Ministerpräsidentenkonferenz am 06.12.2012 darauf verständigt hatten, das Jubiläum mit einem bundesweiten Feiertag zu begehen. Einzelne Länder haben dafür schon die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen könnten keine grundlegenden Bedenken dagegen begründen.

Pressemitteilung des Innenministeriums Baden-Württemberg v. 13.05.2014

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