Bernhard Schlink hat gegenüber der gegenwärtigen freiheitsgewährleistenden Bestimmung der Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften für die Rückkehr zu einer älteren freiheitsbeschränkenden Bestimmung geworben. Dem soll widersprochen werden.

Bernhard Schlink hat gegenüber der gegenwärtigen freiheitsgewährleistenden Bestimmung der Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften für die Rückkehr zu einer älteren freiheitsbeschränkenden Bestimmung geworben. Dem soll widersprochen werden.
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