Bundesrat: Vorschau zur 904. Plenarsitzung des Bundesrates am Freitag, 14.12.2012, 9.30 Uhr

TOP 17: Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes

BR-Dr 739/12

Die Beschneidung von Jungen soll zulässig bleiben, wenn sie nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird. Dies wird der Deutsche Bundestag voraussichtlich am 13.12.2012 beschließen. Das Gesetz soll klarstellen, dass Eltern in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung ihres Kindes einwilligen dürfen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: Die Beschneidung muss fachgerecht und bei möglichst effektiver Schmerzbehandlung erfolgen.

Der Bundesrat hat sich bereiterklärt, das Gesetz bereits einen Tag nach der Beschlussfassung im Deutschen Bundestag zu behandeln und damit auf seine eigentlich dreiwöchige Beratungsfrist und auf Ausschussberatungen zu verzichten. Das Gesetz, das zügig in Kraft treten soll, bedarf nicht der Zustimmung der Länder. Gegen den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung hatte der Bundesrat allerdings auch keine Einwendungen erhoben.

Pressemitteilung des Bundesrates Nr. 188 v. 11.12.2012

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