ArbG Düsseldorf: Vergleich im Verfahren um die Kündigung aufgrund radikal salafistischer Weltsicht

Vor dem ArbG Düsseldorf war ein Kündigungsschutzverfahren eines Lehrers anhängig, dessen Arbeitsverhältnis von dem Land Nordrhein-Westfalen aufgrund seiner angeblich radikal salafistischen Weltsicht gekündigt worden war.

Über die Kündigung ist in der Presse bereits ausführlich berichtet worden (z.B. Rheinische Post v. 07.09.2012).

Die Parteien haben den Rechtsstreit nunmehr durch den Abschluss eines Vergleichs im schriftlichen Verfahren beigelegt.

Pressemitteilung des LAG Düsseldorf Nr. 71 v. 27.11.2012

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