Details und Grundfragen der religionsrechtlichen Ordnung in Deutschland werden in den letzten Jahren engagiert diskutiert. Ob es um das kirchliche Arbeitsrecht, die rechtliche Stellung des Islams, den Schutz von Bekenntnisfreien, die Reichweite der Religionsfreiheit, das angemessene Verständnis von religiös-weltanschaulicher Neutralität des Staates geht – die Aufmerksamkeit für das Staatskirchenrecht ist gewachsen. Die Erläuterung von „100 Begriffen“ soll durch überschaubare Information und weiterführende Hinweise helfen, das Staatskirchenrecht besser zu verstehen und qualifiziert zu diskutieren. Dabei will dieser Band (auch) diejenigen erreichen, die sich für Religionspolitik und Religionsrecht interessieren, ohne staatskirchenrechtliche Experten zu sein.
„‚Nun sag, wie hast du’s mit der Religion?‘ Dieser Frage sieht sich auch der Staat ausgesetzt, der zur Kenntnis nehmen muss, dass Menschen sich zu einer Religion bekennen oder nichts davon wissen wollen. Beide Haltungen sollen in einer freiheitlichen Ordnung zu ihrem Recht kommen. Auf Grund ihrer Geschichte haben die verschiedenen Staaten ganz unterschiedliche Arrangements für ihr Verhältnis zu den Religionen und Religionsgemeinschaften entwickelt. Im deutschen Verfassungsrecht gehen die Regelungen über die Religionsfreiheit und Religionsgemeinschaften zurück auf die Weimarer Reichsverfassung von 1919. Weil die beiden großen christlichen Kirchen lange Zeit auf dem religiösen Feld dominierten und immer noch die weitaus mitgliederstärksten Akteure sind, scheint das Staatskirchenrecht besonders auf sie zugeschnitten. Dabei ist es erklärtermaßen offen für die verschiedensten Religionen und Weltanschauungen. Doch erst unter den gegenwärtigen Bedingungen einer verschärften religiös-weltanschaulichen Pluralität testet die gesellschaftliche Wirklichkeit die Klugheit des 1919 gefundenen und durch das Grundgesetz 1949 bestätigten Verfassungskompromisses“ (Vorwort, S. V).





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