Am Freitag, dem 17.02.2012, findet vor dem LVerfG Brandenburg in dessen Dienstgebäude (Potsdam, Jägerallee 9 bis 12) um 11.00 Uhr die mündliche Verhandlung in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde Brandenburg e.V. (VfGBbg 47/11) statt.
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen Entscheidungen des OVG Berlin-Brandenburg, das seine Klagen gegen Fördermittelbescheide des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg betreffend den Zeitraum 2000 bis 2004 letztinstanzlich abgewiesen hat. Das Ministerium hatte die Förderung in das Verhältnis zu der dem Landesverband gewährten Summe gebracht und dabei als maßgebliches Kriterium die Mitgliederstärken der Gemeinden herangezogen. Der Beschwerdeführer erhielt deshalb nur einen Bruchteil der dem Landesverband zugeflossenen Mittel. Dies wertet er als Verletzung seiner Religionsfreiheit sowie als Verstoß gegen den Grundsatz der staatskirchenrechtlichen Neutralität und Parität.
Pressemitteilung des LVerfG Brandenburg v. 13.01.2012





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