LG Itzehoe: Urteilsverkündung in dem Prozess gegen eine ehemalige Zivilangestellte des Konzentrationslagers Stutthof

In der Hauptverhandlung gegen eine ehemalige Zivilangestellte des Konzentrationslagers Stutthof hat das LG Itzehoe die Angeklagte wegen Beihilfe zum Mord und versuchten Mord in mehr als 10.500 Fällen zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

Die Kammer ist nach der Beweisaufnahme davon überzeugt, dass die Angeklagte gewusst und durch ihre Tätigkeit vom 01.06.1943 bis zum 01.04.1945 als Stenotypistin in der Kommandantur des Konzentrationslagers Stutthof willentlich unterstützt hat, dass Gefangene durch Vergasungen, durch lebensfeindliche Bedingungen im Lager, durch Transporte in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau und durch Verschickung auf sog. Todesmärsche in 10.505 Fällen grausam getötet wurden und dies in fünf Fällen versucht wurde. Die Förderung dieser Taten durch die Angeklagte erfolgte durch die Erledigung von Schreibarbeit in der Kommandantur. Diese Tätigkeit war für die Organisation des Lagers und die Durchführung der grausamen, systematischen Tötungshandlungen notwendig.

Die Verurteilung erfolgte nach dem Jugendstrafrecht, weil die Angeklagte zum Zeitpunkt der Tatbegehung 18 bzw. 19 Jahre alt und somit Heranwachsende im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes war. Das Gericht konnte keine zweifelsfreien Feststellungen zu ihrer Verstandesreife zum Zeitpunkt der Tat treffen, weswegen es die Angeklagte nicht nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt hat.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (LG Itzehoe, Urt. v. 2012.2022 – 3 KLs 315 Js 15865/16 ju)

Pressemitteilung des LG Itzehoe v. 20.12.2022

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