Bundestag: Kinder- und Vielehen in Deutschland

Die AfD-Fraktion will von der Bundesregierung wissen, auf welcher Rechtsgrundlage Ausländer ihre Zweit-, Dritt-und Viertfrau nach Deutschland nachholen und wie viele Kinderehen in Deutschland registriert sind.

In einer Kleinen Anfrage (BT-Dr 19/2187) beziehen sich die Abgeordneten auf einen Medienbericht, demzufolge 2016 1.475 verheiratete ausländische Jugendliche unter 18 Jahren in Deutschland lebten, sowie auf das im Juli 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen und eine neue Weisung der Bundesagentur für Arbeit, wonach die Jobcenter Kinderehen und Frauen aus Vielehen von Muslimen nicht mehr bei Hartz IV anerkennen dürfen. Des Weiteren will die Fraktion wissen, ob der Familiennachzug bezüglich von Frauen aus Vielehen mit Kindern mit der Statusangabe „alleinerziehende Mütter“ versehen wird. Weiter fragen die Abgeordneten, in wie vielen Fällen die Nichtigkeit von Kinderehen bereits festgestellt wurde.

heute im bundestag Nr. 337 v. 25.05.2018

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